20.07.2021 |

Trend Immobilienverrentung: Die fünf gängigsten Verrentungsmodelle im Überblick

Kurztext 1171 ZeichenPressetext als .txt

München, 20. Juli 2021. Die eigene Immobilie zu verrenten wird für immer mehr Senioren eine Option, um die finanzielle Situation aufzubessern. Mit zunehmender Beliebtheit gelangen immer mehr Modelle auf den Markt. „Zu den gängigsten Modellen gehören neben Nießbrauch und der Leibrente auch die Rückmiete der Teilverkauf und das Wohnungsrecht. Es lässt sich aber nicht pauschal beantworten, welche Variante für wen ideal ist. Interessenten müssen abwägen, wie wichtig ihnen regelmäßige Zahlungen, Mitbestimmung oder Sicherheit sind“, sagt Özgün Imren, Gründer und Geschäftsführer der Gesellschaft für Immobilienverrentung (DEGIV), die mittlerweile in fast ganz Deutschland aktiv ist. Er rät Interessenten, unabhängige Experten hinzuziehen und die Modelle individuell zu vergleichen. Grundsätzlich funktionieren die Verrentungsmodelle alle ähnlich: Ältere Immobilieneigentümer haben die Möglichkeit, das selbst genutzte Immobilienvermögen zu Geld zu machen – ohne dass sich die Wohnsituation ändert. Jemand anderes kauft das Objekt, die Senioren müssen jedoch nicht ausziehen. Mit dem Geld können sie ihre Rente aufzubessern, sich eine bessere Pflege gönnen oder verreisen.

Pressetext Pressetext als .txt

Mit Blick auf die gängigsten Verrentungsmodelle betont Özgün Imren: „Die Auswahl des passenden Modells ist immer abhängig von der individuellen Lebenssituation – daher sollten Verrentungsinteressierte vor einer Verkaufsentscheidung die verschiedenen Modelle genau prüfen.“ Nachfolgend gibt die DEGIV einen Überblick über die gängigsten Verrentungsmodelle. Grundsätzlich eignet sich die Immobilienverrentung für Eigentümer ab 65 Jahren, die ihr Haus oder ihre Wohnung nicht vererben wollen beziehungsweise können oder sich ein Leben ohne finanzielle Engpässe wünschen.

Verrentungsmodell Nießbrauch

Entscheiden sich Senioren für eine Immobilienverrentung mit Nießbrauch, wird die Immobilie mit notariell eingetragenem, lebenslangem oder befristetem Nutzungsrecht verkauft. Der Nießbrauchberechtigte erhält den Immobilienkaufpreis als Einmalzahlung und verfügt somit über sofortige Liquidität. Außerdem gilt es zu berücksichtigen, dass beim Verkauf ein Abschlag, abhängig vom Alter des Verkäufers, auf den Wert der Immobilie eingerechnet werden muss. Die Besonderheit an diesem Modell im Vergleich zu anderen: Der einstige Eigentümer verfügt auch nach dem Verkauf über ein Nutzungsrecht seiner bisherigen Immobilie. Es steht diesem sogar offen, das Objekt an Dritte zu vermieten zum Beispiel im Falle eines Umzuges ins Pflegeheim. Ob Altersvorsorge oder Weltreise: Die DEGIV empfiehlt dieses Modell Verrentungsinteressierten, die Liquidität umgehend in Form einer einmaligen Auszahlungssumme benötigen und sowohl die Eigennutzung, als auch Vermietung der Immobilie in Erwägung ziehen. 

Verrentungsmodell Rückmiete

Die Verrentung mit Rückmiete ist ein klassisches Modell des Immobilienverkaufs mit der speziellen Ausprägung des notariell abgesicherten, lebenslangen Wohnrechts. Im Unterschied zu anderen Verrentungsmodellen zahlt der vormalige Eigentümer bei der Rückmiete eine monatliche Miete an den Käufer (Vermieter).  Nach Vertragsabschluss   besteht somit ein vertraglich vereinbartes Nutzungsentgelt zwischen Verkäufer und Vermieter. Das Wohnrecht ist seitens des Vermieters, vorbehaltlich der richtigen Ausgestaltung des Mietvertrages, nicht kündbar. Dieses Modell ist laut der DEGIV besonders passend für Senioren, die sich einen möglichst hohen Verkaufserlös wünschen, im gewohnten zuhause bleiben zu können.

Verrentungsmodell Wohnungsrecht

Das Wohnungsrecht bezeichnet das einer Person zugesprochene Recht über die Gesamt- oder Teilnutzung der zum Verkauf stehenden Immobilie. Beim Immobilienverkauf muss ein Abschlag auf den Wert der Immobilie eingerechnet werden, variierend je nach Alter des Verkäufers und Dauer des Wohnungsrechts. Der Verkäufer erhält den Verkaufspreis in Form einer Einmalzahlung. Egal ob für einen befristeten Zeitraum oder bis an das Lebensende: Das Wohnungsrecht wird vertraglich dokumentiert und notariell im Grundbuch eingetragen. Entscheiden sich Senioren für ein lebenslanges Wohnungsrecht, erlischt es mit dauerhaftem Auszug des Begünstigten und kann lediglich mit dessen Zustimmung vorzeitig beendet werden. Die Verrentung per Wohnungsrecht eignet sich für all jene Verrentungsinteressierten, die sofort Liquidität in Form einer Einmalzahlung benötigen und sich sicher sind, dass sie ihre Immobilie selber ein Leben lang nutzen wollen.

Verrentungsmodell Teilverkauf

Anders als bei den anderen Verrentungsmodellen verkaufen Senioren beim Teilverkauf nicht das gesamte Objekt, sondern nur einen Teil der Immobilie – maximal bis zu 50 Prozent. Der Eigentümer der Immobilie legt angesichts seines Kapitalbedarfs die Größe des Teilverkaufs fest. Diese Angabe ist Grundlage für die prozentuale Höhe des Anteils, welcher von der Immobilie verkauft wird. Der tagesaktuelle Verkehrswert liegt der Berechnung des Objekts zugrunde. Wie beim Verrentungsmodell mit Nießbrauch, erhält der Verkäufer die Verkaufssumme als Sofortzahlung unmittelbar nach Vertragsabschluss und kann die Immobilie entweder selber nutzen oder vermieten. Außerdem muss der vormalige Alleineigentümer einen monatlichen Betrag an den Teilkäufer zahlen. Dieses Produkt ist vergleichbar mit der Aufnahme einer Hypothek, die durch den definierten Immobilienanteil abgesichert wird. Die DEGIV erkennt den Teilverkauf als passendes Modell für Senioren an, die bereits wissen, für welche Zwecke die Liquidität genutzt werden soll und sich ihres Kapitalbedarfs genau bewusst sind.

Verrentungsmodell Leibrente

Beim Modell der Leibrente geht das Immobilieneigenheim des Verkäufers unmittelbar nach Vertragsabschluss in das Eigentum des Käufers über. Im Unterschied zum Nießrauch-Modell erhält der Verkäufer im Gegenzug für den Verkauf statt einer Einmalzahlung lebenslang eine monatliche Rentenzahlung – abhängig vom Alter, Geschlecht und Verkehrswert der Immobilie – sowie lebenslanges, notariell eingetragenes Wohnrecht. Der Käufer muss die Kosten für die Immobilie inklusive Leibrente jedoch nicht als Einmalbetrag aufbringen. Das Modell garantiert Kontinuität in der Auszahlung und punktet laut der DEGIV mit langfristiger finanzieller Sicherheit und der monatlichen Abdeckung laufender Kosten.